top of page

Rückerstattung

Die von mir angebotenen naturheilkundlichen Behandlungen werden derzeit noch nicht über die Krankenkassen abgerechnet. Ab Juni 2026 werde ich jedoch bei den entsprechenden Stellen registriert sein, sodass meine Leistungen im Bereich der Komplementärmedizin im Rahmen der Zusatzversicherung durch die meisten Krankenkassen teilweise rückerstattet werden können.

Dies betrifft insbesondere naturheilkundliche Therapien sowie verordnete Arzneimittel. Die Höhe der Rückerstattung hängt von Ihrer jeweiligen Zusatzversicherung ab. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse über Ihre persönlichen Leistungsansprüche.

Wichtig: Auch nach Anerkennung durch die Krankenkassen liegt die Verantwortung für die Rückerstattung bei Ihnen als Klient:in. Ich stelle Ihnen eine ausführliche Rechnung mit Rückforderungsbeleg zur Verfügung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Für Fragen zur Kostenübernahme stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung – bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren

bottom of page